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Zelte Mietbedingungen

Mietbedingungen für Zelte

Bei Vertragsabschluß auszufüllen und zurück senden

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschluss
    Der Mieter hat mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er seine Bestellung als rechtsverbindlich anerkennt. Er ist mit den Zahlungs- und Lieferbeding-ungen einverstanden, denen er sich gem. § 145 BGB unterwirft. Die Zeltabnahme ist vom Mieter beim zuständigen Amt zu beantragen.

  2. Preise:
    Die Preise sind Festpreise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Besondere über die vertraglich einbezogenen und im Preis enthaltene Leistungen hinausgehende zusätzlich vereinbarte Arbeiten (z.B. Aufbau Bestuhlung, Inventar, Deco) werden zusätzlich nach Zeitlohn in Rechnung gestellt.
    Der Transport wird pauschal oder in Km- Leistung abgerechnet.

  3. Lieferung:
    Die Erstlieferung ist im Vertrag als Mietbeginn festgelegt. Diese kann sich bei Terminverzögerungen bzw. Umdisponierung auf den nächsten Tag verschieben. Der Vermieter garantiert jedoch eine pünktliche Fertigstellung zum Festbeginn. Bei größeren Veranstaltungen kann die Anlieferung und der Aufbau mehrere Tage betragen. Das gleiche gilt für die Abholung. Der stündliche Liefertermin kann nicht festgelegt werden. Die Anlieferung lt. Mietvertrag ist bis zur befahrbaren Baustelle. Für weitere Transporte (z.B. hinter das Haus) stellt der Mieter bei Partyzelten mind. 2 Pers., bei Festzelten mind. 5 Pers. zur Verfügung.

  4. Änderungsvorbehalt
    In dem geschlossenen Vertrag sind Mietgegenstände und keine neuen Artikel aufgeführt. Somit kann es zu Abweichungen bzw. Abnutzung der Farbe oder des Materials kommen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung. Defekte oder nicht funktionierende Mietgegenstände können bis zu dem Beginn der Veranstaltung beanstandet werden, und werden nach Möglichkeit vom Vermieter ausgetauscht oder nicht berechnet. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

  5. Abholung / Rücklieferung
    Im Falle der Nichtrückgabe oder im beschädigten Zustand werden die Kosten der Wiederbeschaffung als Schadensersatz vereinbart (Zeile 2 Sp1 gibt hierzu ca. Informationen). Im Falle der verschmutzten Rückgabe berechnen wir den Reinigungsaufwand alsSchadensersatz) (Zeile 2 Sp2 gibt hierzu ca. Informationen). Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

  6. Rücktritt
    Der Vermieter braucht nicht zu liefern, wenn höhere Gewalt vorliegt. Ein Rücktrittsrecht wird dem Vermieter zugestanden, wenn der Mieter über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Abschlagszahlung nicht geleistet hat. Bei Stornierung durch den Mieter entstehen folgende Kosten: Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30% der Mietkosten, bei weniger als 30 Tagen fällt der volle Mietpreis an.

  7. Zahlungsbedingungen
    a)
    Unsere Leistungen sind am Tage des Aufbaus / der Lieferung in Höhe der Angebotssumme zu entrichten, erfolgt keine Zahlung zu diesem Zeitpunkt, ist der Vermieter berechtigt von der Lieferung zurück zu treten. Die bis hierher entstandenen Kosten trägt der Mieter. Zusätzliche anfallende Kosten während des Aufbaues sind 8 Tage nach Rechnungserhalt fällig.

    b) Im Falle der Nichtrückgabe wird der o.g. Wiederbeschaffungswert als Schadensersatz vereinbart. Im Falle der Rückgabe im verschmutzten oder beschädigten Zustand berechnen wir oben angegebenen Reinigungsaufwand als Schadensersatz.
    Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Zahlungsverzug tritt mit Ablauf des 30sten Tages nach Zugang der Rechnung automatisch ein. Wir berechnen sodann einen Verzugszins gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5%Punkten Zinsen und in Höhe von 8%Punkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) gegenüber Unternehmen. Als 
    Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Kassel vereinbart, für den Fall, dass der Mieter Kaufmann ist.